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Erasmus

Das ERASMUS-Programm

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Auslandspraktikum oder Auslandsstudienaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms interessieren. ERASMUS ist ein Programm der Europäischen Union. Es fördert die Zusammenarbeit der Hochschulen in Europa, vor allem durch den Austausch von Studierenden, Dozenten und Personal.

Die H:G hat am 23.12.2009 die ERASMUS Universitäts-Charta EUCX der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur der Europäischen Union bis zum akademischen Jahr 2013/2014 zuerkannt bekommen. Dadurch können H:G-Studierende Förderungen für Auslandspraktika und Auslandsstudienaufenthalte in Europa beantragen.

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Programm und für Ihre Bewerbung um einen ERASMUS-Mobilitätszuschuss.

 

1. Allgemeines zur Studierendenmobilität

Mobilitätsmaßnahmen

  • Studierendenmobilität – Auslandspraktikum (SMP)
  • Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS)

Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm

Sie müssen mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben und an der H:G immatrikuliert sein. Die Förderung ist in allen Studienabschnitten (Bachelor, Master) möglich. Bei wiederholter Förderung gelten besondere Regeln. Die Dauer des Auslandpraktikums bzw. Auslandstudienaufenthalts liegt zwischen drei und zwölf Monaten. Sie müssen Staatsangehöriger eines am Programm teilnehmenden Landes sein oder in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, offiziell als Flüchtling, Staatenloser oder als dort ständig wohnhaft anerkannt sein.

Bitte melden Sie sich frühzeitig, d.h. sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten ERASMUS-Auslandsaufenthalt, beim International Office. Sie werden gebeten, am Ende Ihres Auslandsaufenthalts einen Bericht zu schreiben. Die Vergabe eines Mobilitätszuschusses erfolgt entsprechend dem Zuschussvergabeverfahren der H:G. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das ERASMUS-Programm besteht nicht. Das ERASMUS-Programm beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Eine zeitgleiche Förderung durch BaföG ist möglich.

Teilnehmende Länder

Am ERASMUS-Programm sind alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island Lichtenstein und die Türkei beteiligt.

Bitte beachten Sie, dass sich die Antragsstellung und die Verfahrensweise der Durchführung beim Auslandspraktikum (SMP) und Auslandsstudium (SMS) unterscheiden.

 

2. Studierendenmobilität - Auslandspraktikum (SMP)

Praktikum in einem ausländischen Unternehmen (SMP) oder Praktikum an einer ausländischen Hochschule (SMP).

Es können sowohl Pflichtpraktika als auch fakultative Praktika gefördert werden. Wenn Sie sich für ein ERASMUS-Praktikum bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an das International Office. Die Qualitätskriterien für das Praktikum werden durch das  "Placement Agreement" und "Training Agreement and Quality Commitment" gewährleistet. Praktika für Graduierte erfolgen im Rahmen des "LEONARDO DA VINCI-Programms".

Angestrebt ist ein Zuschuss von max. 400 Euro pro Monat für ein Auslandspraktikum. Die monatliche Stipendienhöhe ist abhängig von der Mittelvergabe und der Nachfrage. Der Betrag kann also auch niedriger sein. Wenn Sie erfolgreich ein ERASMUS-Auslandspraktikum absolvieren, das obligatorischer Bestandteil Ihres Studiengangs ist, wird dieses von der H:G unter Verwendung des ECTS voll anerkannt. Bei einem erfolgreich absolvierten fakultativen ERASMUS-Praktikum dokumentiert die H:G diesen Aufenthalt im Diploma Supplement (DS).


3. Studierendenmobilität - Auslandsstudium (SMS)

Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule (SMS) oder Kombination Studium/Praktikum (SMS).

Das Bewerbungsverfahren und die Organisation erfolgt über die H:G - Ansprechpartner ist das International Office.

Was beinhaltet das Programm?

  • Auslandsstudium von 3-12 Monaten an einer ERASMUS-Partnerhochschule der H:G.
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule (Verwaltungsgebühren o.ä. können erhoben werden).
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an der H:G mit Hilfe des ECTS.
  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses.
  • Fachliche und administrative Betreuung an der Heimat- und der Gasthochschule.


Auswahl der ausländischen Hochschule

Die H:G arbeitet derzeit aktiv am Aufbau eines Studierendenaustausches mit ERASMUS-Partnerhochschulen im Ausland. In der Aufbauphase konzentriert sich die H:G dabei auf Partner aus den Zielregionen Großbritannien, Irland, Niederlande, Frankreich und Spanien.

Derzeit haben wir folgende Partnerinstitutionen:

Polen

Akademia Wychowania Fizycznego Józefa Piłsudskiego w Warszawie: Sport

Spanien

https://www.ucv.es/: Sport und Psychologie

Österreich

http://www.sfu.ac.at/psychologie/: Psychologie

Wählen Sie bitte Ihren fachlichen und sprachlichen Kenntnissen sowie Ihren persönlichen Wünschen entsprechend eine Hochschule Ihres Fachbereichs für Ihren Studienaufenthalt aus und wenden sich an das International Office.


Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der H:G

Sie bewerben sich beim International Office mit folgenden Unterlagen:

  • ERASMUS-Antrag Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS)
  • Kopie: "Transcript of Records" (Auflistung der bisherigen Studienleistungen an der H:G)
  • Kopie: Nachweis der Sprachkenntnisse/"Language Passport"

Nachdem Sie für einen Studienaufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule ausgewählt/bestätigt worden sind, informieren Sie sich bitte, welche zusätzlichen Anmeldeformalitäten von Seiten der Partnerhochschule gefordert werden.

Ausbildungsvereinbarung/Learning Agreement

Legen Sie in Abstimmung mit Ihrem Fachbereich fest, an welchen Lehrveranstaltungen Sie an der Gasthochschule teilnehmen möchten. Tragen Sie diese Aktivitäten entsprechend dem ECTS in das Formblatt "Learning Agreement" ein und lassen dieses vom Dekanat bestätigen. Änderungen des vereinbarten "Learning Agreements" müssen innerhalb eines Monats nach Ankunft des Studierenden an der Gasthochschule durch ein abgeändertes "Learning Agreement" erfasst und von dem Studierenden, der Gasthochschule und der H:G gegengezeichnet werden.

Bewerbungsverfahren an der ausländischen Gasthochschule

Zur Beantragung Ihres ERASMUS-Studienaufenthalts an der Partnerhochschule reichen Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen beim International Office ein.

  • "Student Application Form" (mit Passbild; Formblatt der H:G oder der Gasthochschule).
  • "Learning Agreement" (vom Dekanat der H:G unterzeichnet).
  • Original: "Transcript of Records" (vom Prüfungsamt der H:G unterzeichnet).
  • Original: "Language Passport".
  • Curriculum Vitae (in the language of studies or in English).
  • Anschreiben an die Partnerhochschule mit "Statement of Motivation" (in the language of studies or in English; falls erforderlich).
  • Anmeldeformblätter der Partnerhochschule (sofern verlangt).

Ihr ERASMUS-Antrag wird damit im International Office registriert und Ihre Bewerbungsunterlagen werden an die Gasthochschule versandt. Nach Prüfung der Unterlagen an der Gasthochschule erhalten Sie eine Bestätigung der Gasthochschule, die endgültige Entscheidung für Ihren Studienaufenthalt liegt somit bei der Partnerhochschule. Sobald Ihr ERASMUS-Aufenthalt von der Gasthochschule bestätigt wurde, reichen Sie bitte so schnell als möglich die folgenden Antragsunterlagen beim International Office ein.

  • "Learning Agreement" (von Heimathochschule und Gasthochschule unterzeichnet).
  • Bestätigungsschreiben der Gasthochschule: "Student Application Form" oder "Akzeptanzschreiben" oder "Einschreibebestätigung / Enrolment Certificate".

Die Vorlage der o. g. Unterlagen sowie das Ausfüllen und die Unterzeichnung des Formblatts "Annahmeerklärung" sind die Voraussetzung für den Erhalt Ihres ERASMUS-Stipendiums. Die Annahmeerklärung ist Grundlage für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses an die ERASMUS-Studierenden. Sie ist keine Anmeldung an der Partnerhochschule.

Transcript of Records und Anrechnung der Studienleistungen

Nach erfolgreichem Abschluss des Studienaufenthaltes stellt Ihnen die Gasthochschule entsprechend dem Learning Agreement ein "Transcript of Records" aus. Anhand des "Transcript of Records" und unter Anwendung des ECTS erfolgt die Anrechnung der Studienleistungen.

Letter of Confirmation

Am Ende des Studienaufenthaltes (nicht eher als 10 Tage vor Abreise) lassen Sie sich bitte auf dem Formblatt "Letter of Confirmation (SMS)" Ihren Studienaufenthalt an der Gasthochschule bestätigen.

ERASMUS-Förderung

Das Stipendium umfasst einen monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Angestrebt sind max. 300 Euro pro Monat für einen Auslandstudienaufenthalt. Die monatliche Stipendienhöhe ist abhängig von der Mittelvergabe und der Nachfrage. Der Betrag kann also auch geringer sein.

Kombination Studium/Praktikum (SMS)

Der Praktikumsaufenthalt erfolgt an der gleichen Hochschule wie der Studienaufenthalt bzw. in einem Unternehmen unter akademischer Betreuung der ERASMUS-Partnerhochschule der H:G. Das Bewerbungsverfahren und die Organisation erfolgt über die H:G. Das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander.

 

Formulare

Die benötigten Formulare erhalten Sie im International Office.

 




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