Sanitäts- und Rettungsmedizin (B.Sc.)

 




 

Berufsfelder

Als Erste vor Ort: Ihre Berufsfelder als Rettungsmediziner

Der Bachelorstudiengang Sanitäts- und Rettungsmedizin qualifiziert Sie für eine den Gesundheitsfachberufen über- geordnete Tätigkeit im Gesundheits-wesen. In Kliniken gibt es die Möglichkeit, fachlich auf einer sich gegenwärtig neu etablierenden Ebene zwischen Ärzten und Angehörigen der Pflegeberufe zu arbeiten, wenn Sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenpfleger/-in oder Gesundheitspfleger/-in verfügen.

Um im Rettungsdienst als Rettungsassistent bzw. -sanitäter arbeiten zu können, müssen Sie zusätzlich die Ausbildung zum Rettungsassistenten bzw. -sanitäter nach dem RettAssG von 1989 abschließen. Gleiches gilt für Funktionen wie beispielsweise einer Tätigkeit in den Leitstellen des Rettungsdienstes in der Notrufannahme. Aufgrund des Studiums der Sanitäts- und Rettungsmedizin alleine sind diese Tätigkeiten nicht möglich.

Das Kompetenzprofil, das Sie in diesem Studium erwerben, qualifiziert Sie grundsätzlich für eine Tätigkeit in beispielsweise folgenden Bereichen:

  • Tätigkeit als Rettungsdienstleiter (i. V. m. einschlägiger Berufserfahrung und einer abgeschlossenen Ausbilung zum Rettungsassistenten)
  • Tätigkeit als Physician Assistant in Zentralen Notaufnahmen von Kliniken (i. V. m. einer abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenpfleger/-in oder Gesundheitspfleger/-in und einschlägiger Berufserfahrung)
  • Leitungs- und Führungstätigkeiten bei Organisationen im Rettungswesen (i. V. m. einschlägiger Berufserfahrung und einer abgeschlossenen Ausbilung zum Rettungsassistenten)
  • Wissenschaftliche und / oder redaktionelle Tätigkeit im Medienbereich
  • Tätigkeit in gehobener Position bei Verbänden und Behörden
  • Tätigkeit bei Medizingeräteherstellern mit notfallmedizinischer Ausrichtung
  • Wissenschaftliche Tätigkeit an Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen


Rettungsassistenten erhalten durch den international anerkannten akademischen Abschluss „Bachelor of Science“ eine wertvolle Aufwertung ihrer beruflichen Erstausbildung.

Bitte beachten Sie: Die selbständige Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland gesetzlich „approbierten Ärzten“ und „Heilpraktikern“ vorbehalten und aufgrund dieses Hochschulabschlusses nicht möglich.

 


Partner

Bundesministerium für Gesundheit
Institut für Angewandte Trainingswissenschaft
Olympiastützpunkt Berlin
TU Kaiserslautern


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